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Alt 20.03.2015, 17:56
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Ausschluss vom Hauserbe

Hallo Justin,

diese Fragen sind nicht allzu leicht zu beantworten, ich versuche es aber trotzdem einmal bestmöglich:

Zitat:
Ist mein Erbanteil am Haus verloren? Wie komme ich zu meinem Pflichtanteil, der sich wohl jedes Jahr um zehn Prozent reduziert!?
Das hängt ganz davon ab, ob das Haus an Ihre Schwester überschrieben (verschenkt) wurde. Um den Pflichtteil geltend machen zu können, ist eine Enterbung erforderlich. Lesen Sie dazu bitte hier:
Pflichtteil Anspruch bei Enterbung - Erbrecht Ratgeber

Andernfalls handelt es sich um einen Pflichtteilsergänzungsanspruch: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Hierbei ist es richtig, dass Schenkungen zu Lebzeiten anteilig mit 10% pro Jahr nach Schenkung abgegolten werden. Es sollte aber auch die Ausgleichungspflicht unter Abkömmlingen geprüft werden, je nachdem, was im Testament zu diesem Punkt verfasst wurde: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Zitat:
Was ist mit dem Wert des unbebauten Grundstücks (Garten)?
Hier kann ich nur auf meine obigen Ausführungen verweisen.

Zitat:
Muss meine Schwester mir am Tag X (beide Elternteile verstorben) meinen Pflichtanteil auszahlen? Wie viel Prozent des Schätzwertes wären das?
Das ist so nicht zu beantworten, da das Testament Ihrer Eltern nicht bekannt ist. Möglicherweise setzen sie sich als gegenseitige Alleinerben ein und Ihre Schwester und Sie als Nacherben? Oder nur Ihre Schwester? Vielleicht werden Sie enterbt?

Sie sehen, dass Ihre Fragen möglicherweise ein wenig zu früh kommen, dennoch hoffe ich, dass ich Ihnen einen kleinen Ansatz liefern konnte.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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