Hallo,
sollten die Schwestern das Erbe ausschlagen würde es an die weiteren nächsten Verwandten Ihres Lebensgefährten gehen. Sind keine weiteren Verwandten vorhanden erbt der Staat. Dies wäre, wenn Vermögen vorhanden ist, sicherlich die schlechteste Lösung.
Zur Erbmasse gehören hierbei natürlich auch die Dinge, die zum Haushalt Ihres Lebensgefährten gehören und ihm eindeutig zuzuordnen sind.
Die Schwestern können Ihnen sicherlich was schenken, wenn Sie denn die Bereitschaft dazu haben. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass Sie als "Nichtverwandte" einen Schenkungsfreibetrag von lediglich 20.000 EUR haben. Alles darüber hinausgehende wäre mit einem Schenkungs-Steuersatz von 30% belegt. Sehen Sie dazu bitte hier:
Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber
Sollte Ihr Lebensgefährte noch geschäftsfähig sein, wäre auch eine Änderung des Testaments denkbar, sollte er denn dazu bereit sein.
Ich wünsche alles Gute und hoffe ich konnte ein wenig helfen, Erbrecht Einfach