AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Hallo Sweetchocolat,
in deinem Fall scheint die Kündigungsfrist eingehalten zu sein.
Meines Wissens nach ist eine Bestätigung des Vermieters nicht erforderlich, jedoch hilfreich.
Vielleicht wendest du dich nochmal telefonisch an deinen Vermieter, um einen Übergabetermin abzusprechen. Hierbei kannst du auch noch einmal an die Kündigungsbestätigung erinnern.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|