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Alt 02.04.2015, 19:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Absicherung der Lebensgefährtin gefährdet, wenn Heimplatz vorrangig?

Hallo Heike,

ich muss vorab vielleicht nochmal kurz die Funktion eines, bzw. diesen Forums erklären. Sie können hier keine kostenlosen "verbindlichen" Antworten zu komplexen Rechtsfragen erwarten! In diesem Forum werden die Sachverhalte von Rechtsinteressierten beantwortet, nicht von Anwälten!

Demnach sind auch alle hier getroffenen Aussagen unverbindlich und mehr als Rat oder Tipp zu sehen!

Thema Bausparvertrag:
Hier bin ich leider nicht so firm, aber ich denke er erlischt mit Todesfall. wurden hier Regulierungen diesbezüglich getroffen, z.B. eine Bezugsperson im Todesfall genannt?

Dass die Bedienung des Vertrags untersagt werden kann, kann ich mir nicht vorstellen, aber auch hier ist der Fall ein wenig zu komplex für ein Forum dieser Art. Um Sicherheit zu erhalten sollten Sie anwaltlichen Beistand kontaktieren.

Thema Haus:
Sollte Ihnen das Haus nach Todesfall nicht ganz gehören, können weitere Erbberichtgte immer die Auszahlung Ihres Anteils fordern. Haben Sie das Geld nicht auf der hohen Kante, wäre eine Finanzierung unumgänglich.

Alternative: Komplettverkauf des Hauses und Befriedigung aller Ansprüche - also von Vermächtnisnehmer, sowie Erben.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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