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Absicherung der Lebensgefährtin gefährdet, wenn Heimplatz vorrangig?

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 31.03.2015, 12:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.03.2015
Beiträge: 3
Standard Absicherung der Lebensgefährtin gefährdet, wenn Heimplatz vorrangig?

Liebes Forum,
zusätzlich zu den persönlichen Problemen, dass das Lebens meines Lebensgefährten zwischendurch auf der Kippe stand bis dahin, dass ich gestern erfahren habe, dass seine Hirnzellen im Grunde irreparabel sind und ich nie wieder mit ihm sprechen können werde und all das, was eine Partnerschaft ausmacht bis hin zur Einsamkeit und dass einem keiner helfen kann...kommen nun auch noch Existenzängste im eigenen Leben hinzu...
Dann kommt man nach Hause und sieht im ZDF diesen Film Thema Betreuung und die anschl. Doku. Ich konnte nur noch mit Schlaftablette ins Bett...

Zum Thema: Mein Lebensgefährte hat mich mit einem Bausparvertrag abgesichert: Monatlich gehen 50 € von seinem Konto ab und im Todesfall soll ich dann 20.000 € erhalten. Hat mir in den letzten Tagen unheimllich Sicherheit gegeben, da ich ansonsten nichts erben werden. Hinzu kommt die halbe Haushälfte - da haben wir ein gegenseitiges Vermächtnis.
Doch was nützt die jahrelange Vorsorge für den anderen, wenn ein solcher Schicksalsschlag über einen hereinbricht?

Ich habe eben bei der Versicherung angerufen: Antwort, sie kennt sich mit rechtlichen Fragen nicht aus. Und: Ja, man könne jederzeit diesen Bausparvertrag kündigen. Nun meine Frage in der Hoffnung auf eine verbindliche Antwort: Kann das Gericht (oder wer auch immer) verlangen, dass die 50 € für den Bausparvertrag nicht mehr von seinem Konto abgehen? Eine Kündigung würde Verluste nach sich ziehen, aber immerhin würden die 50 € nicht mehr abgehen....(und für s Pflegeheim gespart werden)

Und nun zum Haus: Ich habe in der Doku herausgehört, dass, obwohl diese Haushälte das Vermächtnis für mich und meine Alterssicherung ist, verkauft werden kann. Was ist, wenn ich - der Vorschlag im Film - aber die Kosten zum Abkauf nicht aufbringen kann? Kann man einem sein Zuhause- also auch das meines Partners - so ohne weiteres wegnehmen?

Ich hatte die Pflege zu Hause geplant, um - lt. meiner Ärztin - genau das zu umgehen und auch teure Heimkosten zu sparen. Auch hier eine andere Variante im Film: Rund-um-die Uhr-Betreuung teurer als Heim?

Fazit: Man sollte nicht fernsehen. Für zahlreiche, umfangreiche, verbindliche Antworten wäre ich sehr dankbar. Das alles ist ein Albtraum.



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  #2  
Alt 02.04.2015, 19:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Absicherung der Lebensgefährtin gefährdet, wenn Heimplatz vorrangig?

Hallo Heike,

ich muss vorab vielleicht nochmal kurz die Funktion eines, bzw. diesen Forums erklären. Sie können hier keine kostenlosen "verbindlichen" Antworten zu komplexen Rechtsfragen erwarten! In diesem Forum werden die Sachverhalte von Rechtsinteressierten beantwortet, nicht von Anwälten!

Demnach sind auch alle hier getroffenen Aussagen unverbindlich und mehr als Rat oder Tipp zu sehen!

Thema Bausparvertrag:
Hier bin ich leider nicht so firm, aber ich denke er erlischt mit Todesfall. wurden hier Regulierungen diesbezüglich getroffen, z.B. eine Bezugsperson im Todesfall genannt?

Dass die Bedienung des Vertrags untersagt werden kann, kann ich mir nicht vorstellen, aber auch hier ist der Fall ein wenig zu komplex für ein Forum dieser Art. Um Sicherheit zu erhalten sollten Sie anwaltlichen Beistand kontaktieren.

Thema Haus:
Sollte Ihnen das Haus nach Todesfall nicht ganz gehören, können weitere Erbberichtgte immer die Auszahlung Ihres Anteils fordern. Haben Sie das Geld nicht auf der hohen Kante, wäre eine Finanzierung unumgänglich.

Alternative: Komplettverkauf des Hauses und Befriedigung aller Ansprüche - also von Vermächtnisnehmer, sowie Erben.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
bausparvertrag, haus, lebensgefährte


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