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Alt 06.04.2015, 07:19
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fragen zur Erbausschlagung

Hallo,

sicher kann Ihnen dieser Artikel grundlegend zum Thema "Erbe ausschlagen" weiterhelfen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Insbesondere die Konsequenzen wären relevant.

Zu Ihren Fragen:
- Sollte ein Erbe das Erbe ausschlagen wendet sich das Nachlassgericht an den nächsten Erbberechtigten - also Ihre Tochter. Sie sollten also gemeinschaftlich das Erbe ablehnen.
- Ihre Mutter ist insoweit aus dem Erbe raus, sollte Sie testamentarsich nicht noch berücksichtigt sein.
- Nein, wenn Sie das Erbe ausschlagen geht die Erbensuche solange weiter, bis keine mehr ausfindig gemacht werden können - dann erbt der Fiskus (Staat) und kümmert sich um die Abwicklung.
- Wenn Gläubiger an Sie herantreten, legen Sie dar, dass Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
- Rein theoretisch brauchen Sie keinen Anwalt. Sollten dennoch und unverhofft alte Gläubiger an Ihre Tür klopfen und Sie die Situation nicht ohne rechtlichen Beistand bewältigen können, empfehle ich die Konsultierung eines Anwalts.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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