Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 10.04.2015, 00:30
Hightower195 Hightower195 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2015
Beiträge: 1
Standard Instandhaltungskosten bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung

Ich habe eine Wohnung unrenoviert übernommen, da ich nur für ca. 6 Monate dort wohnen werde. Der Vormieter hätte laut Vermieter bei Übergabe kleinere Farbarbeiten vornehmen sollen, im mündlichen Gespräch bei Übernahme war jedoch nicht klar, ob dies noch zulässig ist. Wir haben uns daher bei der Übergabe zunächst darauf geeinigt, dass mein Vormieter und ich jeweils einen Anteil der Kaution für Reparaturarbeiten zur Verfügung stellen, sobald ich wieder ausziehe. Da für mich auch keine Zeit gewesen wäre wegen evtl. versäumter Ausbesserungen später einzuziehen.

Nun habe ich gelesen, dass ich bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung eigentlich gar nicht für entsprechende Reparaturen aufkommen muss. Ist dies unter den o.g. Umständen auch noch der Fall? Zudem will der Vermieter die Kaution erst gut ein halbes Jahr später auszahlen, ist dies zulässig?
Was gilt hinsichtlich der Schönheitsreparaturen für meinen Vormieter, wäre er überhaupt dazu verpflichtet gewesen? Der Vertrag enthält folgende Bestimmungen:

1) Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdende Schönheitsreparaturen fachgerecht auf seine Kosten ausführen zu lassen. Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters bei der Ausführung vonr Schönheitsrep. von der bisherigen Ausführungsart nicht abweichen. - Nach meinem Kenntnisstand aufgrund des letzten Satzes hinfällig.

2) Zu den Schönheitsreparaturen ghören das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken sowie die Pflege der Fußböden.

3) Der Mieter hat spätestens bei Ende des Mietverhältnisses Decken und Wände fachgerecht weiß zu tünchen, der Teppichboden muss fachgerecht gereinigt werden. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die Kosten für die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter zu erstatten.

Ist in 3) eine unzulässige Farbvorgabe enthalten und was ist mit der Teppichreinigung?

Ich würde mich sehr über eine einigermaßen sachverständige Antwort freuen, da die Interpretation der Feinheiten hier doch nicht so einfach aus den einzelnen Urteilen bzw. ihrer Zusammenfassungen im Netz herauszulesen ist.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen