Hallo,
im Mietrecht gilt: Gemietet wie besichtigt! Sie haben demnach keinen Anspruch auf Kostenübernahme von Seiten des Vermieters, es sei denn, Sie haben dies bei Vertragsschluss beweisbar vereinbart!
Die Kaution kann durchaus bis zu 6 Monate zurückgehalten werden, sollte der Vermieter noch Ansprüche geltend machen können. Lesen Sie zur Mietkaution Rückzahlung bitte hier:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt
Hier einmal ein paar hilfreiche Artikel aus unserem Mietrecht Ratgeber mit ein paar kurzen Infos dazu:
Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen:
Bis zu einer gewissen Höhe (meist 75 €) sind diese vom Mieter zu übernehmen:
Reparaturen - Kleinreparatur und Instandhaltung - neues Mietrecht einfach erklärt
Wann sind Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen:
Desweiteren können Sie hier nachlesen, wie die Schönheitsreparaturen definiert sind und vor allem
wann sie auszuführen sind. Hier hat scih nämlich ein wenig was getan (Hinfälligkeit starrer Fristen, etc) und diese Reparaturmaßnahmen sind nur noch bei Notwendigkeit zu erledigen:
Schönheitsreparaturen - Mietrecht - Ratgeber Recht
Weißen von Decken, Wänden und Teppichreinigung:
Für Decken und Wände gelten meine obigen Ausführungen. Sollten Sie dem letzten Link gefolgt sein, haben sie sicher auch gelesen, dass der Teppichboden durchaus gereinigt werden muss.
Ich hoffe meine Tipps und Links haben weitergeholfen und wünsche viel eRfolg, Mietrecht Einfach