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Alt 24.10.2009, 15:48
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung

Hallo Sweetchocolat,

ich würde dem Vermieter durchaus diesen Termin gewähren. Zum Einen kann dann das persönliche Gespräch gesucht werden, zum Anderen ist es sicher auch im Interesse des Vermieters bzgl. einer Weitervermietung.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

PS: Sollten Schäden beanstandet werden, dann bitte alles schriftlich festhalten!
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