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Alt 04.05.2015, 15:55
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Vergütung des Nachlasspflegers

Leider habe ich mit dem Sachverhalt des Nachlasspflegers noch nicht allzu viele Berührungspunkte gehabt, weshalb ich Ihnen hier keinen guten Tipp geben kann.

Mein allgemeines Rechtsverständnis sagt mir hierbei:
Sollten sich nach Abschluss neue und relevante Informationen ergeben, die den Sachverhalt maßgeblich ändern, könnte dies durchaus zu der von Ihnen beschriebenen Folge führen.

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viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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