AW: Erbenermittlung durch Nachlasspfleger
Auch bei diesem Thema gilt das Gleiche, das ich beim Thema „Vergütung des Nachlasspflegers“ geschrieben habe:
Bevor ich mich in diesem Forum angemeldet habe, hatte ich beim zuständigen Nachlassgericht bereits angefragt und eine recht abweisende Antwort erhalten: der Nachlasspfleger werde seine Arbeit schon professionell richtig gemacht haben, und falls ich damit nicht zufrieden sei, könne ich das ja vor Gericht klären lassen mit damit verbundenen unwägbaren Konsequenzen. Was sagt man dazu bzw. was sagen interessierte und/oder erfahrene Leser in dieser Runde dazu? Deshalb bitte ich um zahlreiche Meinungsäußerungen. Für jeden sachlichen Kommentar bin ich dankbar.
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