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Alt 07.05.2015, 22:20
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Vergütung des Nachlasspflegers

Hallo suhi,

ich muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ein Fall Ihrer Komplexität leider nicht von einem kostenlosen Forum mit rechtsinteressierten Nichtjuristen gelöst werden kann und insbesondere darf.

In Ihrem Fall ist eine rechtsanwaltliche Beratung notwendig, um genau zu klären, ob die Tätigkeiten des Nachlasspflegers rechtens und insbesondere abrechenbar sind:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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