Anrechnung von Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken im üblichen Rahmen?
Hallo Forum-Teilnehmer,
sind auch Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke an Kind 1 im üblichen Rahmen, also sagen wir mal im Wert von max. 100 €, als Schenkungen im Rahmen der Ermittlung des Pflichtteilanspruchs für Kind 2 anzurechnen?
Ist zu berücksichtigen, dass es zwischen Kind 1 und Eltern GEGENSEITIG Geschenke in dieser Größenordnung gegeben hat?
Hintergrund: Kind 2 will seit 14 Jahren nichts mehr mit den hoch betagten Eltern zu tun haben. Nach dem Tod des Vaters macht Kind 2 jetzt seine Pflichtteilansprüche geltend und fordert Informationen über Geschenke der Eltern an Kind 1.
Danke für Euer Feedback und beste Grüße
Pasche
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