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Alt 02.06.2015, 15:10
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Vorerbe widerruft Nacherbschaftserklärung - gemeinsch. Testament nach 1. Erbfall

Hallo,

ich verstehe den Leitsatz wie folgt:
Ist der überlebende Ehegatte Vorerbe, sind die gemeinschaftlich getroffenen Bestimmungen bzgl. der Nacherben einzuhalten. Der Vorerbe (Ehegatte) soll also nicht anders über den Nachlass verfügen wie im gemeinschaftlichen Testament beschlossen.

Sollte im Testament jedoch ein nachträgliches Widerrufs- bzw. Änderungsrecht vereinbart sein, kann ich mir vorstellen, dass dieser Leitsatz gegenstandslos ist.

Je nachdem, aus welchem Zusammenhang Sie diesen herausgesucht haben, müssen Sie nun werten, was in Betracht kommt.



Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen, Erbrecht Einfach
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