Nachfolge bei Erbausschlagung
Hallo, hier eine knifflige Frage:
der Erblasser hat in seinem Testament den hälftigen Anteil einer Eigentumswohnung namentlich seinen 4 Nichten und Neffen und seinem Patenkind vermacht. Beim Patenkind steht zusätzlich "Bei Vorversterben fällt sein Anteil seinen beiden Schwestern zu".
Nun haben das Patenkind und eine Miterbin das Erbe rechtskräftig ausgeschlagen. Das zuständige Amtsgericht schreibt jetzt, dass die beiden Töchter der Miterbin, die die Erbschaft ausgeschlagen hat, als erbberechtigt in Betracht kommen. Die Töchter der Miterbin sind identisch mit den Schwestern des Patenkindes.
Frage: ist das korrekt? Geht ein ausgeschlagener Erbteil per Gesetz an die Kinder weiter? Oder fallen die ausgeschlagenen Erbteile der verbleibenden Erbgemeinschaft zu?
Tausend Dank im Voraus und herzlichen Gruß! Jensmeinert
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