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Alt 23.06.2015, 17:26
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Nachfolge bei Erbausschlagung

Hallo,

das ist so korrekt und ich will es mal einfach formulieren, wie sich der Sachverhalt bei einer Erbausschlagung darstellt:

"A" verstirbt und hat ein Kind "B". Kind "B" hat ein Kind "C".

Somit ist B Erbe. Sollte B ausschlagen wird C Erbe.

Wenn C auch ausschlägt, müssen weitere Verwandte ermittelt werden. Sollten diese existieren, Erben diese - existieren keine, erbt der Staat.

Das bedeutet. In diesem Fall muss die gesamte nahe Verwandtschaft des Patenkindes ausschlagen. Dann könnten die näheren Verwandten des Erblassers diesen Anteil zugesprochen bekommen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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