3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?
Liebe Leute,
bisher hat mir dieses Forum bei meinen Fragen immer weiterhelfen können, weshalb ich mich bei einer aktuellen Fragestellung wieder an euch/Sie wenden möchte, die sich höchstwahrscheinlich recht schnell beantworten lässt:
Szenario:
Eine bisher aus 3 Personen bestehende WG (allesamt Hauptmieter) möchte zur Kostensenkung eine 4. Person mit aufnehmen. Die Wohnung verfügt über 4 Räume, der Mietvertrag ist ein Standardvertrag ohne besondere Klauseln in dieser Hinsicht.
Fragen:
1. Darf der Vermieter diese Absicht unterbinden? Bzw. ist seine Zustimmung Voraussetzung? Welche Möglichkeiten hat er zur Intervention?
2. Gibt es einen Vorteil, wenn der 4. Bewohner einen Untermietvertrag mit einem der bereits in der Wohnung lebenden Personen abschließt bzw. ist hier eine Zustimmung des Vermieters nötig?
Besten Dank im Voraus!
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