Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 03.08.2015, 02:13
testfall testfall ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2015
Beiträge: 1
Standard Eine Partie der Erbengemeinschaft war Darlehensgeber

Hallo, ich frage mich wie im folgenden Fall verfahren wird:

Eine verwitwete Mutter verstirbt. Im Ehevertrag sind alle 4 Kinder als gemeinsame Erben genannt.

Die Erbmasse bestet hauptsächlich aus zwei Teilen:
Auf der Habenseite eine Immobilie sowie
andererseits Schulden aus einem Privatkredit.

Normalerweise wäre der Fall einfach: Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft hat Aspruch auf 1/4 der Immobilie, müsste aber auch 1/4 von den Schulden bezahlen.

Was passiert nun aber wenn eines der vier Erben der Kreditgeber des Privatkredits war? Müssen die anderen drei Kinder nun den vollen Kredit abbezahen oder lediglich 3/4 davon (da Kind 4 quasi seine eigenen Schulden geerbt hat)?

Vielen Dank!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen