Eine Partie der Erbengemeinschaft war Darlehensgeber
Hallo, ich frage mich wie im folgenden Fall verfahren wird:
Eine verwitwete Mutter verstirbt. Im Ehevertrag sind alle 4 Kinder als gemeinsame Erben genannt.
Die Erbmasse bestet hauptsächlich aus zwei Teilen:
Auf der Habenseite eine Immobilie sowie
andererseits Schulden aus einem Privatkredit.
Normalerweise wäre der Fall einfach: Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft hat Aspruch auf 1/4 der Immobilie, müsste aber auch 1/4 von den Schulden bezahlen.
Was passiert nun aber wenn eines der vier Erben der Kreditgeber des Privatkredits war? Müssen die anderen drei Kinder nun den vollen Kredit abbezahen oder lediglich 3/4 davon (da Kind 4 quasi seine eigenen Schulden geerbt hat)?
Vielen Dank!
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