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Eine Partie der Erbengemeinschaft war Darlehensgeber

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 03.08.2015, 02:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2015
Beiträge: 1
Standard Eine Partie der Erbengemeinschaft war Darlehensgeber

Hallo, ich frage mich wie im folgenden Fall verfahren wird:

Eine verwitwete Mutter verstirbt. Im Ehevertrag sind alle 4 Kinder als gemeinsame Erben genannt.

Die Erbmasse bestet hauptsächlich aus zwei Teilen:
Auf der Habenseite eine Immobilie sowie
andererseits Schulden aus einem Privatkredit.

Normalerweise wäre der Fall einfach: Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft hat Aspruch auf 1/4 der Immobilie, müsste aber auch 1/4 von den Schulden bezahlen.

Was passiert nun aber wenn eines der vier Erben der Kreditgeber des Privatkredits war? Müssen die anderen drei Kinder nun den vollen Kredit abbezahen oder lediglich 3/4 davon (da Kind 4 quasi seine eigenen Schulden geerbt hat)?

Vielen Dank!



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  #2  
Alt 05.08.2015, 00:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Eine Partie der Erbgemeinschaft war Kreditgeber

Hallo,

Meiner Meinung nach erben alle vier Vermögen (z.B. 100.000 EUR) und Schulden (z.B. 30.000 EUR) zu gelichen Teilen.

Dabei sehe ich keinen Anspruch von D gegenüber der drei anderen Geschwister auf seinen Anteil von 7.500 EUR (30.000 EUR / 4), da dieser seine eigenen Schulden erbt und sie sich im gleichen Zuge erlassen kann, wobei die anderen Geschwister zur Rückzahlung der Restsumme i.H.v 22.500 EUR (im Fallbeispiel) verpflichtet sind.

Diese Auslegungen könnten für ein Einfamilienhaus gelten!

Sollte es sich um ein Anlageobjekt handeln, welches nur der Vermietung und nicht der Eigennutzung dient, müsste ich nochmal kurz grübeln, da es hier verschiedene Vertragspartner (GbR und Einzelperson) geben könnte.

Ich hoffe es ist alles Verständlich,


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Stichworte
auszahlen, darlehen, erben, erbengemeinschaft, kredit


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