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Eine Partie der Erbengemeinschaft war Darlehensgeber

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

 
 
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  #1  
Alt 03.08.2015, 02:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2015
Beiträge: 1
Standard Eine Partie der Erbengemeinschaft war Darlehensgeber

Hallo, ich frage mich wie im folgenden Fall verfahren wird:

Eine verwitwete Mutter verstirbt. Im Ehevertrag sind alle 4 Kinder als gemeinsame Erben genannt.

Die Erbmasse bestet hauptsächlich aus zwei Teilen:
Auf der Habenseite eine Immobilie sowie
andererseits Schulden aus einem Privatkredit.

Normalerweise wäre der Fall einfach: Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft hat Aspruch auf 1/4 der Immobilie, müsste aber auch 1/4 von den Schulden bezahlen.

Was passiert nun aber wenn eines der vier Erben der Kreditgeber des Privatkredits war? Müssen die anderen drei Kinder nun den vollen Kredit abbezahen oder lediglich 3/4 davon (da Kind 4 quasi seine eigenen Schulden geerbt hat)?

Vielen Dank!



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Stichworte
auszahlen, darlehen, erben, erbengemeinschaft, kredit


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