Erbe zum Teil ausschlagen
Hallo,
meine Mutter und ich haben Probleme mit dem Testament meines Großvaters. Er hatte vor Jahren ein Testament mit meiner Großmutter erstellt; nach ihrem Tod jedoch ein neues verfasst. Beide bei Notaren. Nun nach seinem Tod stellt sich heraus, dass das zweite keine Gültigkeit hat, da das erste Bindungswirkung hat. Nun stehe ich im ersten Testament als Ersatzerbing drin, im zweiten als Miterbin neben meiner Mutter.
Wir haben ein gutes Verhältnis und sie möchte mich, wie die Aufteilung im zweiten ungültigen Testament ist, teilhaben lassen. Nun ist die Frage, ob sie diese Teile ausschlagen kann, sodass ich als Ersatzerbin einspringe?
(Es gibt keine Schulden zu vererben)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Sonja
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