AW: Erbe zum Teil ausschlagen
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Sachverhalt hier klar genug geschildert ist, aber auf der Grundlage, die ich hier vorfinde, kann ich Ihnen folgende Tipps geben:
Grundelgend für Ihre Mutter und auch Sie: Ein Erbe ist nicht in Teilen auszuschlagen. Sie haben die Möglichkeit die Erbschaft ganz auszuschlagen oder garnicht.
Sollte Ihre Mutter nun das Erbe ausschlagen, erben Sie alles, vorausgesetzt, Sie sind der einzige gradlinige Nachkomme.
Im Nachhinein wäre natürlich auch immer eine Rückübertragung, von z.B. Immobilien per Notar oder Geldwerten per Schenkungsvertrag an Ihre Mutter denkbar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen,
Erbrecht Einfach
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