Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 01.09.2015, 15:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vor- und Nachname des Erbens?

Hallo,

der Vorname nebst Angehörigengrades des Erben reicht in aller Regel vollkommen aus.

Sie schreiben ja z.B.:
"Ich vermache mein gesamtes Vermögen meinen beiden Kindern Anton und Amelie!"

Nun ist es Aufgabe des Nachlassgerichtes den Erben ausfindig zu machen!
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten