AW: Vor- und Nachname des Erbens?
Hallo,
der Vorname nebst Angehörigengrades des Erben reicht in aller Regel vollkommen aus.
Sie schreiben ja z.B.:
"Ich vermache mein gesamtes Vermögen meinen beiden Kindern Anton und Amelie!"
Nun ist es Aufgabe des Nachlassgerichtes den Erben ausfindig zu machen!
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|