Hallo,
leibliche Kinder sind
immer erbberechtigt! Dies gilt für die Seite Ihrer Mutter, wie für die Ihres Vaters!
Gegenüber Halbgeschwistern sind Sie erst nachrangig erbberechtigt, weshalb Sie meiner Ansicht nach auch nicht kontaktiert wurden!
Bitte lesen Sie dazu einmal hier:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber
Und wenn man enterbt wurde:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach