Eintrag in Erbschein obwohl ich Erbe ausgeschlagen habe?
Zur Sache: gleich nachdem mir bekannt wurde, dass mein Vater verstorben ist,
habe ich das Erbe für mich und meine ausgeschlagen.
Nun haben meine Geschwister einen Erbschein beantragt und ich soll die Geburtsurkunden meiner Kinder im Original beim Notar vorlegen, da sie in den Erbschein eingetragen werden.
Ist das normal?
Werden wir in einem Erbschein aufgeführt, obwohl wir das Erbe ausgeschlagen haben?
Wie kann ich sicherstellen, dass dann in dem Erbschein eingetragen ist, dass wir das Erbe ausgeschlagen haben?
Ich habe diesen Notar ja nicht beauftragt
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