Hallo,
der Erbschein ist das Dokument, was den Erben legitimiert und seinen Anspruch sichern soll.
Mir persönlich ist nicht bekannt, dass eine Eintragung von Erben, die ausgeschlagen haben in den Erbschein eingetragen werden.
Ich empfehle daher auf Nummer sicher zu gehen und unseren Service der telefonischen Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dies scheint mir bei Ihrem Fall eine sehr günstige Möglichkeit, um eine rechtsichere Auskunft von einem Anwalt zu erhalten!
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach