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Alt 27.10.2015, 13:02
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbanspruch, Erbschein und Nachassgericht

Hallo angi,

sollte ein Testament vorliegen (und eingereicht werden), ist es Aufgabe des Nachlassgerichtes, die Erben zu laden und die Testamentseröffnung vorzunehmen (lesen sie hier weitere Details):
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber

Ich kann aus Ihrer Fragestellung nun nicht erkennen, ob Sie eine der erbenden Personen sind! Als Tochter haben Sie ja Anspruch auf den Pflichtteil. Auch diesbezüglich sollten Sie sich mit dem Nachlassgericht auseinandersetzen, da dieses zur Aufgabe hat, die Erben zu ermitteln, sollte kein Testament vorliegen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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