Wohnungstür gewaltsam öffnen
Ich bin Vermieter einer kleinen Wohnung. Der Mieter zahlt seit geraumer Zeit keine Miete und ist unauffindbar. Leider hat er das Schloss ausgewechselt, so dass ich weder renovieren, noch besichtigen kann. Auch scheinen wir einen Wasserschaden irgendwo zu haben, da die Wasseruhr läuft auch wenn alle Hähne in allen anderen Wohnungen geschlossen sind, so dass es vorstellbar ist, dass wir einen Rohrschaden in dieser Wohnung haben. Ist es mir rechtlich gestattet die Tür aufzubrechen?
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