Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 03.11.2009, 15:45
Andreas Andreas ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 2
Standard Wohnungstür gewaltsam öffnen

Ich bin Vermieter einer kleinen Wohnung. Der Mieter zahlt seit geraumer Zeit keine Miete und ist unauffindbar. Leider hat er das Schloss ausgewechselt, so dass ich weder renovieren, noch besichtigen kann. Auch scheinen wir einen Wasserschaden irgendwo zu haben, da die Wasseruhr läuft auch wenn alle Hähne in allen anderen Wohnungen geschlossen sind, so dass es vorstellbar ist, dass wir einen Rohrschaden in dieser Wohnung haben. Ist es mir rechtlich gestattet die Tür aufzubrechen?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen