Hallo Jochen, dies kann sicherlich vom "Versicherer" abhängen.
Hier konnte ich nachlesen, dass es im Prinzip aber auch nichts anderes wie eine Forderungsabtretung gegen Gebühr sein kann:
Wie viel Geld erstettet eine Mietausfallversicherung? (Versicherung, Miete, Mietausfall)
Das bedeutet, man tritt die Mietansprüche ab und der "Eintreiber" garantiert einem nach Abzug einer Gebühr die Zahlung der Miete.
Hierbei sind die zu
prüfenden Voraussetzungen für neue Mieter natürlich vorgegeben und sicherlich ein wenig strikter. Wie es für Bestandsmieter aussieht, konnte ich auf die Schnelle nun nicht klären, aber da hilfe vielleicht auch eine der großen Suchmaschinen.
Liebe Grüße und viel Erfolg