Bruttowert eines Nachlasses
Wie ist der Begriff "Bruttowert des Nachlasses" definiert?
Zur Erklärung:
Im Testament bestimmt die Erblasserin, dass es eine alleinige Erbin für den Nachlass gibt. Gleichzeitig ist darin ein Vermächtnis erhalten, dass mehrere Vermächtnisnehmer nicht aber die Alleinerbin einschließt. Sind die Teile des Nachlasses, die zum Vermächtnis zählen, separat zu bewerten? gemeint ist: gibt es in diesem Fall zwei unterschiedliche Bruttowerte des Nachlasses?
Oder anders gefragt: Richtet sich der Bruttowert eines Nachlasses danach, wer etwas vererbt oder danach, wem etwas vererbt wird?
Bei meinen Recherchen zu der Frage bin ich darauf gestoßen, dass ein Vermächtnisnehmer keine Vergütung an den Testamentsvollstrecker zu zahlen braucht.
In unserem Fall: die Erbengemeinschaft erhielt durch Vermächtnis eine Wohnimmobilie und den Anteil der Erblasserin an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück. An das Vermächtnis waren keine Bedingungen geknüpft. Der Testamentsvollstrecker ist einer der Vermächtnisnehmer. Er hat die Wohnimmobilie im Sinne der Vermächtnisnehmer veräußert, was jedoch nicht von der Erblasserin bestimmt war. Ist die Vergütung des Testamentsvollstreckers durch die Vermächtnisnehmer anteilig zu übernehmen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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