Hallo,
der Bruttonachlasswert ist der Gesamtwert des Vermögens - also die Summe aller Vermögensgegenstände wie Häuser, Grundstücke, Depots, Gemälde, Bankguthaben, etc.
Wenn Sie hiervon nun die Verbindlichkeiten und Schulden abziehen, können Sie den Nettowert des Nachlasses ermitteln.
Hier finden Sie auch ein paar Informationen dazu:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Somit gibt es auch nur einen Bruttowert. Für die Vermächtnisnehmer werden dann aus diesem Bruttowert die Nettowerte für das Vermächtnis ermittelt, z.B. Wert des Grundstücks abzgl. Belastung.
Zu Ihrer weitergehenden Frage kann ich leider keine Stellung nehmen, da diesen einen zu beratenden Charakter hat. Diese Dienstleistung darf ein Forum dieser Art leider nicht erbringen, weshalb ich dazu rate diese Frage einem Anwalt zu stellen.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Frage schnell gestellt und leicht beantwortet werden kann, empfehle ich Ihnen unsere
telefonische Rechtsberatung für Erbrecht. Halten Sie den Fall doch für komplexer und möchten Sie auch im Nachhinein kostenlos Rückfragen stellen, würde ich Ihnen zu unserer
Onlineberatung via E-Mail raten.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach