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Alt 04.11.2009, 13:49
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kann ich eine fristlose Kündigung erwirken?

Hallo luckygeist,

generell ist zu sagen, dass wenn der Vermieter seiner Pflicht zur Instandhaltung und ordnungsgemäßen Bewohnbarkeit des Mietobjekts nicht nachkommt - vor allem nach mehrfacher Kontaktaufnahme und Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel - eine fristlose Kündigung durchaus möglich ist.

Inwieweit dies nun noch für das Fenster gilt ist schwer zu sagen. Sollte es nun in 14 Tagen wieder nicht ausgetauscht werden, sehe ich die Kündigung durchaus als gerechtfertigt an. Denn meistens regnet es ja nicht nur durch. Die Heizkosten steigen, da das Fenster undicht ist. Schimmelbildung droht durch die Feuchtigkeit und Schimmel stellt immer eine Gesundheitsgefährdung dar.

Bzgl. der Duschwand: Gibt es hier eine Vereinbarung, die innerhalb des Mietvertrags oder einer Anlage zum Mietvertrag getroffen wurde, dass die Duschwand auszutauschen ist?
Ggf. eine mündliche Vereinbarung unter Zeugen?

Sollte dem so sein, hat der Vermieter schlicht und ergreifend seine vertraglichen Pflichten verletzt und dies gereicht meiner Meinung nach dann auch zu einer fristlosen Kündigung, da der Schaden ja wie geschildert in der letzten Mängelanzeige mit aufgeführt war und um Beseitigung innerhalb der Frist gebeten wurde.


Ich hoffe ich konnte behilflich sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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