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Kann ich eine fristlose Kündigung erwirken?

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  #1  
Alt 04.11.2009, 12:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Kann ich eine fristlose Kündigung erwirken?

also mein lebensgefährte und ich sind im april diesen jahres in eine mietwohnung eingezogen. nach einigen wochen haben wir festgestellt das es durch ein dachfenster durch regnet. wir haben gleich beim vermieter bescheid gegeben es geschah nichts. wir haben mehr mals versucht anzurufen es kam keine reaktion. dann haben wir ein schreiben auf gesetzt in dem wir eine frist von 4wochen gesetzt haben das der schaden behoben werden soll. zwei wochen verstrichen und dann bekamen wir plötzlich einen anruf von einem handwerker der ein termin machen wollte und sich das fenster angucken wollte. dies geschah dann auch aber leider wurde nichts behoben. es sind dann wieder 2wochen verstrichen somit war auch die frist die wir gesetzt hatten vorbei. aber wir bekamen nach einiger zeit wieder anrufe von handwerkern die sich das fenster angucken wollten. so mitlerweile haben sich vier handwerker das fenster angeguckt der schaden wurde nicht behoben.

gestern hab ich dann doch noch einen anruf von unserem vermieter bekommen dieses gespräch ist dann leider in einen kleinen streit ausgearten was aber nebensache ist. aufjedenfall wurde mir mitgeteilt das in ca. 14 tagen das fenster ausgetauscht wird.

meine frage ist kann ich trotzdem noch eine fristlose kündigung aussprechen, denn unsere duschwand ist auch noch kaputt die vor unserem einzug schon kaputt war und auch diesen mängel hab ich mit im brief verfaßt auch da ist das gleiche teater mit den handwerken.



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  #2  
Alt 04.11.2009, 13:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kann ich eine fristlose Kündigung erwirken?

Hallo luckygeist,

generell ist zu sagen, dass wenn der Vermieter seiner Pflicht zur Instandhaltung und ordnungsgemäßen Bewohnbarkeit des Mietobjekts nicht nachkommt - vor allem nach mehrfacher Kontaktaufnahme und Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel - eine fristlose Kündigung durchaus möglich ist.

Inwieweit dies nun noch für das Fenster gilt ist schwer zu sagen. Sollte es nun in 14 Tagen wieder nicht ausgetauscht werden, sehe ich die Kündigung durchaus als gerechtfertigt an. Denn meistens regnet es ja nicht nur durch. Die Heizkosten steigen, da das Fenster undicht ist. Schimmelbildung droht durch die Feuchtigkeit und Schimmel stellt immer eine Gesundheitsgefährdung dar.

Bzgl. der Duschwand: Gibt es hier eine Vereinbarung, die innerhalb des Mietvertrags oder einer Anlage zum Mietvertrag getroffen wurde, dass die Duschwand auszutauschen ist?
Ggf. eine mündliche Vereinbarung unter Zeugen?

Sollte dem so sein, hat der Vermieter schlicht und ergreifend seine vertraglichen Pflichten verletzt und dies gereicht meiner Meinung nach dann auch zu einer fristlosen Kündigung, da der Schaden ja wie geschildert in der letzten Mängelanzeige mit aufgeführt war und um Beseitigung innerhalb der Frist gebeten wurde.


Ich hoffe ich konnte behilflich sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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