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Alt 04.11.2009, 14:01
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wohnungstür gewaltsam öffnen

Hallo Andreas,

eine offizielle Zahl ist mir nicht bekannt. Aber es gibt mittlerweile das eine oder andere Portal, um sich Mieterauskünfte einzuholen. Hierbei wird die Bonität, etc. des Mieters geprüft, damit man am Ende kein blaues Wunder erlebt.

Dennoch würde ich empfehlen eine fristlose Kündigung zuzustellen. Der Form halber, da es bis zum 31.12. ja noch eine sehr lange Zeit sein kann. Und wer weiß in welchem Zustand die Wohnung ist.

Ich würde dir auch empfehlen über das Verfahren einer Räumungsklage nachzudenken, da die Mieträume andernfalls rechtlich nur schwer freizubekommen sind!


Lieben Gruß,


Mietrecht Einfach
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