Meine Eltern haben ein Berliner Testament.
Im Testament ist der Erstzugriff unter den 3 Kindern auf das Elternhaus und bereits ein "anzurechnender Wert" für das Elternhaus angegeben, der (inzwischen) weit unter dem tatsächlichen Wert liegt.
Nach
§ 2311 BGB wäre dieser Wert bei der Pflichtteilsermittlung zu vernachlässigen.
Aber wie sieht es außerhalb der Pflichtteilsberechnung aus, also wenn es unter Zugrundelegung des Wertes "nur" zu "ungerechter" Verteilung käme aber nicht zur Pflichtteilsverletzung.
Schon mal vielen Dank für die Kommentare.