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Alt 28.01.2016, 15:16
Mausi Mausi ist offline
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Standard ErbSt-Minimierung bei Zugewinnausgleich wenn steuerlicher Wert kleiner Vekehrswert

Angenommen ein Ehemann möchte aus erbschaftsteuerlichen Gründen erreichen, dass seine Ehefrau sein Miethaus erbt und seine Tochter den landwirtschaftlichen Betrieb UND (das ist hier das Wichtige!) jeder von beiden nur genau das versteuern muss, was er erhält. Wie wäre da ein Testament abzufassen?

Hintergrund des Problems ist, dass das Miethaus mit ca. 100% des Werts zu versteuern ist (z.B. 1 Mio), der Betrieb hingegen trotz des Verkehrswerts von 1 Mio mit Null. Die Freibeträge für Ehefrau und Kind seien der Einfachheit halber schon vorab vollständig verbraucht. Ferner hat die Ehefrau aufgrund der Ehe einen Zugewinnausgleichsanspruch nach §1371.Abs.2 BGB auf 1 Mio, kann also nach §5.Abs.1 ErbstG bei Tod (bis zu) 1 Mio "nicht von Todes wegen erwerben", was also nicht zu versteuern wäre.
Der Einfachheit halber sei das Anfangsvermögen beider in er Ehe Null gewesen - und das der Frau am Ende der Ehe ebenfalls Null.

(1)
Würde das Testament Ehefrau und Tochter per Teilungsanordnung verpflichten, das Erbe so aufzuteilen, dass die Ehefrau das Miethaus und die Tochter den Betrieb erhält, so würde m.E. die Tochter Erbschaftsteuer zahlen müssen, denn für steuerliche Zwecke (Teilungsanordnung ist dafür ja nicht maßgeblich) würde ja so verfahren als ob beide "alles" je zur Hälfte geerbt hätten:
Die Tochter würde also 1/2 Miethaus und 1/2 Betrieb versteuern müssen ... und damit in Summe Erbschaftsteuer auf 1/2 Miethaus zahlen müssen (obwohl sie nur den erbschaftsteuerlich wertlosen) Betrieb erhält.
Die Ehefrau bräuchte keine Steuern zu zahlen.
Ist das so richtig?

(2) Wie könnte man das Testament geschickt so gestalten, dass gar keine Erbschaftsteuer anfällt - oder zumindest bei der Tochter nicht?

(3) Wie sähe z.B. die Versteuerung aus, wenn man Ehefrau und Tochter im Rahmen von Vorausvermächtnissen das Vermögen zukommen lassen würde?
Vorausvermächtnis Tochter = Betrieb;
Vorausvermächtnis Ehefrau = Miethaus.

(3a) Wird so erreicht, dass die Tochter nur den Betrieb versteuern muss (also 0) und die Ehefrau den Zugewinnausgleichsanspruch von 1 Mio. komplett nutzen kann um das Miethaus komplett steuerfrei zu erhalten?

(3b) Würde steuerlich dann die Erbengemeinschaft nichts zu zahlen haben, da die Erbengemeinschaft dann zwar 1xMiethaus+1xBetrieb erhält aber auch gleichzeitig die Erbengemeinschaft 1xMiethaus+1xBetrieb an die Vorausvermächtnisnehmer rausgeben müssen (+/- 0)?

(3c) Würde dann die Tochter keine Steuern zahlen müssen, weil sie nur den Betrieb erhält?

(3d) Würde die Ehefrau dann ebenfalls keine Steuern zahlen müssen, da ihr Zugewinnausgleichsanspruch auf 1.Mio dann voll angerechnet wird? Oder würde für sie dann der letzte Satz in §5.Abs.1 ErbStG greifen, so dass dann der Steuerwert des Endvermögen des Mannes mitzuberücksichtigen ist? Wäre dann der steuerliche Zugewinnausgleichsanspruch nur 0,5 Mio, weil das Endvermögen des Ehemannes steuerlich nur 1 Mio beträgt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Mausi



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