Hallo,
ich bin der Meinung, dass eine Erbausschlagung eine einseitige Willenserklärung und somit keine Bestätigung notwendig ist.
Wenn das ganze beurkundet und bei Gericht zu Protokoll gegeben wurde, erachte ich die Ausschlagung als wirksam:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Am besten fragen Sie einfach noch einmal bei Ihrem Notar nach. Der kann Ihnen ganz genau erläutern, wie das Prozedere abläuft.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach