AW: Bedarf es nach Erklärung der Ausschlagung noch einer 'Bestätigung' durch das Geri
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich denke das auch so, könnte mir aber vorstellen, es könnte Konstellationen geben, unter denen die Ausschlagung als unwirksam (z.B. weil nicht form- und fristgerecht) befunden wird (der Notar könnte sich ja bei irgendwas geirrt haben). Wenn das dann erst nach der 6-Wochen-Frist festgestellt wird (etwa bei der Beantragung eines Erbscheines) wäre das schlecht. Ich würde da gerne sicher gehen, hätte also am liebsten eine Entscheidung eines Gerichtes über die Wirksamkeit. Na ja, wahrscheinlich ist das etwas zu viel Aufwand....
Vielen Dank und viele Grüße!
R.S.
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