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Alt 10.02.2016, 09:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Muß ich einen Erbschein beantragen?

Hallo Manfred,

sollte tatsächlich kein Testament existieren, stimme ich Ihnen zu, dass Sie und Ihre Mutter 50/50 erben (Ehestand der Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt).

Demnach ist das Nachlassgericht in der Pflicht die Erben zu unterrichten und Sie sollten Meldung erhalten.

Wenn Vermögen vorhanden ist, sollten Sie das Erbe auch annehmen. Ich halte Regelungen wie "das kann erstmal bei meiner Mutter bleiben" für schwierig, da hier viel Streitpotential entstehen kann! ... sollte Ihre Mutter Geld benötigen, können Sie Ihr es immernoch nach dem Antreten der Erbschaft zur Verfügung stellen.

Hierfür bräuchten Sie dann auch einen Erbschein zur Legitimation gegenüber Banken und Behörden.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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