Hallo,
das grundlegende Problem ist, dass Sie sich in einer Erbengemeinschaft befinden. Diese hat solange Bestand, bis eine Einigung erreicht und das Erbe auseinandergesetzt wurde. Dann kann jeder Erbe seinen Anteil aus der Erbengemeinschaft erhalten, wo in der Regel der Erbe für die Auszahlung zuständig ist, der den größten Teil geerbt hat...
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Erbengemeinschaft auflösen - Erbrecht Ratgeber
Hier geben wir auch noch einmal Hilfestellung, wie eine zeitnahe Auseinandersetzung bei Streit inerhalb der Erbengemeinschaft erreicht werden kann:
Erbengemeinschaft Auseinandersetzung bei Streit und Uneinigkeit - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach