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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Hohe Nebenkosten trotz nicht bewohnter Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.01.2010, 02:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 1
Standard Hohe Nebenkosten trotz nicht bewohnter Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist

Hallo liebe Forumer,

vielleicht hat jemand schon einen ähnlich komplexen Fall gehabt.

Ich bin Anfang 2009 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Kündigungstermin war der 30.3. aufgrund der Kündigungsfrist. Ich habe diese Wohnung aber wohl wissentlich vom Vermieter seit Anfang Februar nicht mehr genutzt. Nun kam vor kurzem die Jahresendabrechnung mit einer Nachzahlung von € 500,00. Diese Summe kommt laut Aufschlüsselung von den Heizkosten. Der Betrag resultiert laut Aussage des Vermieters aus der Ölverbrauchsablesung. Mit dem kleinen Unterschied, dass ich zwei Monate nicht in der Wohnung war, sondern diese Zeit vom Vermieter genutzt wurde, um Renovierungsarbeiten durchzuführen.

Kennt einer die Lösung? Hab einfach noch nicht reagiert.

Vielen Dank schonmal im Vorraus.



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  #2  
Alt 21.01.2010, 14:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hohe Nebenkosten trotz nicht bewohnter Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist

Wenn in der Wohnung vom Vermieter Renovierungsarbeiten ausgeführt wurden, steht Ihnen das Recht zu, die Zahlung von Miete und Nebenkosten zu verweigern. Dieser Umstand ist vergleichbar mit einer Weitervermietung der Wohnung vor dem offiziellen Ende Ihres Vertrages.
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  #3  
Alt 23.01.2010, 14:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Hohe Nebenkosten trotz nicht bewohnter Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist

Bei wissentlichem verlassen der Wohnung sollten auch die Zählerstände abgelesen und dokumentiert werden. So hat man eine Handhabe gegen eventuelle unberechtigte NAchforderungen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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