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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Betriebskostenabrechnung in Ordnung?
Ich erhielt vor wenigen Tagen die Nebenkostenabrechnung,da fielen mir zwei Sachen auf die früher nicht berechnet wurden. 1. Niederschlagswasser ?
2. Haftpflichtversicherung ? Kann mich jemand aufklären, ob diese Sachen rechtens sind. Für Antworten bedanke ich mich im voraus. Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von der_angler99 (17.02.2009 um 16:35 Uhr) |
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#2
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Ihren Anteil an der, ich gehe von einer sogenannten Gebäudehaftpflicht aus, müssen Sie mittragen.
Das Niederschlagswasser wird nach Wohnfläche umgelegt ( ich bin mir da etwas unsicher ). Vielleicht findet sich hier noch ein kluger User. |
#3
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Betriebskostenabrechnung
Ich zahle ja schon anteilmäßig Gebäudeversicherung. Wofür aber die Haftpflichtversicherung ist , keine Ahnung.
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#4
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Laut Betriebskostenverordnung sind zu zahlen:
Versicherungen: Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug. Welcher Art im Detail die Ihrige darstellt, ist nur aus der Abrechnung ersichtlich; die Bezeichnung "Haftpflicht" ist zu allgemein, da es viele Arten von dergleichen gibt. Da müssen Sie schon mal rückfragen. |
#5
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Schonmal danke für die Vorarbeit Roccus.
Niederschlagswasser ist generell auch innerhalb der Nebenkosten umlegbar und wird nach qm umgelegt, wie bereits vermutet. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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