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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Falscher Heizzählereinbau der ISTA
Bei der letzten Nebenkosten-Abrechnung teilt die ISTA selbst mit, dass durch einen falschen Heizungszählereinbau (Fußbodenheizung) die Verbrauchswerte / Messwerte laut Zählerangaben nicht genutzt werden können. Dadurch wird die Umlage nach Fläche / Wohnungen notwendig. Ich bewohne eine Fläche von ca. 87 m² bei einer Objektgrösse von ca. 480 m² und insgesamt 5 WE. die letzten Jahre habe ich ca. 19 Cent/m² an Heizkosten gehabt. Diesen niederigen Wert erreiche ich, da ich viel Glasfläche habe und die Sonne auch im Winter die Wohnung sehr schnell und gut erwärmt -also wenig Heizenergie erforderlich wird. Nun soll ich nach der Abrechnung 475,- € nachzahlen und komme auf einen Wert von ca. 40 Cent/m² bei gleichem Wohnverhalten usw.
Ist es rechtens, dass ich bzw. der Mieter für zugestandene Fehler der Ista die Kosten zahlen muss? Wie gesagt, die Heizkosten konnten nicht auf Grund eines technischen (!) Fehlers der Geräte (dann hätte ich nunmal Pech gehabt) sondern durch den nicht typgerechten Zählereinbau des Monteurs/der Ista abgelesen bzw. gebutzt werden. Also eigentlich doch ein klassischer Haftpflichtschaden der Ista... oder sehe ich das falsch? Danke für aufschlussreiche Antworten oder Verweise auf Gesetzestexte die vg. Sachverhalt berücksichtigen..... Helmut |
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#2
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Hallo Helmut,
ich sehe das ganz ähnlich wie du. Dieser unsachgemäße Einbau des Zählers führt bei dir nun auf Grund der Schätzung zu einer erhöhten Nachzahlung, da wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, der Gesamtverbrauch mit auf deine Wohneinheiten umgelegt wurde, bzw. pauschal ermittelt wurde und in beiden Arten dein zurückhaltender Verbrauch nicht berücksichtigt ist. Somit ist es nicht dein Verschulden, dass deine Abrechnung falsch ist. Ich würde gegen die Abrechnung definitiv einen Einspruch einlegen und auf dein bisheriges und nachhaltig sparsames Heizverhalten hinweisen. Hierbei kannst du auch erwähnen, dass die Preissteigerungsrate der Rohstoffe auch mitberechnet werden dürfte. Dann wärst du ggf. bei 22 - 25 (geschätzt) Cent/m² - aber noch weit von 40 Cent/m² entfernt. Wenn du deinen gut begründeten Einspruch einlegst hast du auch das Recht die Nachzahlung vorerst zurückzuhalten. Zumindest gilt dies für den Differenzbetrag aus 19 Cent/m² und 40 Cent/m². Sag mir mal bescheid, wie es bei dir weitergeht und wenn du noch weitere Fragen hast, dann stehe ich dir gerne mit meinem Wissen zur Verfügung! Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
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#3
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Vielen Dank für die Info,
ich werde dich auf dem Laufenden halten... Gruß Helmut |
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