|
Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Hallo, bin neu hier und hoffe auf die tausend Fragen die habe eine Antwort zu finden. Wir haben mit unserem Mieter (insgesamt wohnen zwei Mieter in dem Haus) einen handelsüblichen Mietvertrag abgeschlossen. Die Miete besteht aus 220,--KM und 100,--Nebenkosten (für Müll,Wasser,Schornsteinfeger,Holz (da mit kaminöfen geheizt wird). Bisher haben wir das Holz besorgt, geschnitten und dem Mieter gegeben.Leider ist mein mann mit einer Bandscheiben OP nicht mehr in der Lage die Holzversorgung zu übernehmen. Wir möchten nun den Mietvertrag dahingehend änderen, das nur noch Nebenkosten für Müll.Wasser Schornsteinfeger anfallen und das Besorgen von Holz auf den Mieter übertragen wird (so hat auch der andere Mieter den Mietvertrag). Ist das möglich ? Was genau müssen wir tun? Leider sind die Mieter nicht einfach und wir haben schon zwei Abmahnungen schreiben müssen und wir denken Sie werden sich quer stellen. Das ganze soll natürlich nach der kommenden Heizsaison stattfinden...für dieses jahr kann mein Vater die Holzschneideaktion übernehmen , aber er ist auch schon alt und danach geht es nicht mehr... Bitte um Hilfe, Danke
|
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Die Änderung des Mietvertrages geht nur mit Zustimmung des Mieters. Wenn der sich stur stellt, müssen Sie das Holz eben anderweitig besorgen (kaufen).
Aber warum macht man solche Verträge betreffs des Heizmaterials? |
#3
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Zitat:
Ok, danke für die Info, muß ich wohl versuchen...ansonsten wirds halt teurer...aber kann ich wenigstens, wenn absehbar ist, das das künftige Holz dadurch teurer wird die Abschläge erhöhen, denn eine Nachzahlung , da bin ich mir sicher bekomme ich nicht... |
#4
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Wenn diese Nebenkosten als Pauschale vereinbart sind, dann haben Sie sich ein Eigentor geleistet. Oder Sie ziehen vor Gericht und klagen höhere Heiz/Holzkosten ein.
|
#5
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Hallo, nein das ist so ein Einheitsmietvertrag und es heißt: Die Monatliche Vorauszahlung beträgt danach insgesamt 320,00 Euro. Kann ich dann wenn absehbar ist, das die heizkosten höher ausfallen, eine höhere Abschlagzahlung der Kaltmiete veranschlagen. ich habe Angst, das wenn es zu einer Nachzahlung kommt, wir das Geld nicht erhalten...Diese Mieter habens nicht so mit Geld sparen, eher mit Geld ausgeben. Als die zweite Miete fällig war, hat mir die Mieterin z.B. gesagt, tja Sie hätten die Miete zwar weggelegt aber dann kam dies und jenes und jetzt haben Sie es schon ausgegeben...Stöhn...Wir haben die Mieter vorher gefragt und da hieß es Sie bekommen moneten geld vom Amt, da ja die angeblich ausstehende Zahlung des Arbeitsgebers noch aussteht und vor gericht ist...was ja wohl gelogen war...tja, wir sind noch dumm was Mieter betrifft und sind fast über Nacht zu dem Haus gekommen...
|
#6
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Bitte genau lesen, was ich gefragt habe. Zur sogenannten Netto(Kalt)miete bezahlt der Mieter die von Ihnen genannten Betriebs(Neben)kosten in Höhe von 100,- Euro, richtig?
Sind diese 100,- Euro eine monatliche Vorauszahlung und rechnen Sie diese Beträge 1x im Jahr mit einer Betriebs/Nebenkostenabrechnung ab? Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass Sie die 100,- Euro als sogenannte Pauschale vereinbart haben. Ob Sie einen Einheits- oder egal wie mietvertrag haben ist zweitrangig. Diese Vereinbarung muss klar im Mietvertrag vereinbart sein. |
#7
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Hallo, nein von einer Pauschale ist in dem ganzen Vordruck nichts zu finden. Es gibt nur das Feld Miete und Nebenkosten, dort haben wir dei 320,00 Euro eingetragen und in Klammern 220,00 Kaltmiete vermerkt.. Danach kommt das Feld mit der Gesamtmiete in der es heißt: monatliche Vorauszahlung. Also nirgendwo wurde etwas von einer Pauschale angekreuzt der erwähnt. Als nächstes kommt der Punkt 3. in dem es heißt , das einmal im jahr abgerechnet wird. Ich schätze das rettet uns oder? Wie muß das Schreiben denn aussehen in dem ich die Miete (Kaltmiete) erhöhe und worauf kann ich mich da berufen?
Danke jetzt schon für Ihre Zeit und Mühe... |
#8
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Okay, wenn Sie die Miete erhöhen wollen, geht das nur über zwei Wege.
1. Anpassung der Miete an den Mietspiegel. Wie das abläuft finden Sie hier: Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete 2. Erhöhung der Miete nach Modernisierung. Aber das wird nicht zutreffen, denke ich. Zum Thema Betriebskosten und was Sie alles berechnen können, finden Sie hier Informationen: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht Eine Anmerkung sei mir erlaubt. Wer wie Sie so blauäugig an die Vermietung zweier Wohnungen heran geht, der wird früher oder später ganz gewaltig auf die Nase fallen. Und wenn ich intensiv darüber nachdenke, dann wird es eher früher sein. Darum kann ich Ihnen nur nahe legen, werden Sie Mitglied in einem Vermieterverein. Z.B. hier: 2011 www.hausundgrund.de + Haus & Grund Deutschland + Haus & Grund InfoBrief + Haus & Grund Report + Haus und Grund Downloads |
#9
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Hallo, bisher hatten wir immer tolle Mieter, alles war gut...Nun ja, mal sehen wie es weitergeht. Wenn bei der Abrechnung am Jahresende eine größere Nachzahlung kommt, kann ich dann wenigstens die Kaltmiete für das neue Jahr anpassen? Gibt es nicht so eine Heizkostenverordung, die besagt wenn absehbar ist, das die Kosten den Abschlag übersteigen kann man um Nachzahlungen zu vermeiden den Abschlag anpassen? Würde ich als Mieter begrüssen anstatt eine fette Nachzahlung zu kassieren...Wenn jetzt nach der Abmahnung nochmal eine Mieter spät oder gar nicht kommt kann ich aber eine Kündigung aussprechen...lieber ein Ende mit Schrecken als ein schrecken ohne Ende...Nicht nur Blaue Augen sind blauäugig scheinbar auch Grüne...
|
#10
|
|||
|
|||
AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Zitat:
Und was soll die Heizkostenverordnung in Ihrem Fall bewirken? Lesen Sie bitte den Text dieser Verordnung und Sie werden vielleicht erkennen, dass die nur für Zentralheizungen und nicht für holzbefeuerte Öfen gilt. |
|
|
|