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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Heizkostenabrechnung - Aufteilung Grundkosten
ich habe wie jedes Jahr das Problem das sich die zweite Tochter meiner Vermieterin nicht persönlich sprechen läst. Es geht jetzt ein Briefwechsel hin und her. Jedes Jahr wird von der Fa. Brunata der Verbrauch der Heizkosten abgelesen. Wie jedes Jahr wird der komplett und nicht zugängliche Heizkörper in der Küche geschätzt. Weiterhin besteht das große Problem das in dem Drei Familienhaus wo ich wohne, die seelisch kranke Tochter der Vermieterin, die auch im Haus wohnt wie ihre Miutter, soviel Heizungsgrundkosten verbraucht und ich das mitzahlen muss obwohl ich spare. Ich werde 50:50 abgerechnet. Wie unten zu ersehen verbrauche ich von den gesamten Grundkosten nur 14,5%. Die zweite Tochter meiner Vermieterin will dennoch eine Nachzahlung und geht auf kein persönliches Gespräch ein. Darf Sie das? ich heize zusätzlich mit einem Holzofen im Wohnzimmer. Jetzt droht mir die Tochter der Vermieterin das ich diesen Holzofen nicht mehr benutzen darf, obwohl ihre Mutter letztes Jahr extra einen neuen Heizeinsatz für diesen offenen Kamin fertigen hat lassen. Darf Sie mir das Heizen verbieten? Habe ich eine rechtlich Grundlage mich zu wehren? Eine Vernünftige Gesprächslösung ist nicht möglich da die 1 Tochter der Vermieterin die
mit Haus wohnt seelisch erkrankt ist ( schizopren). Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie weiter helfen könnten. Die Gesamtkostenaufstellung 2011: Brennstoffkosten gesamt 100% =4921 Euro Verbrauch Heizung Grundkosten 50% =2802 Euro inkl. Nebenkosten Einheiten: 1 tochter der Vermieterin 1729 Einheiten / Verdunster Vermieterein 692 Einheiten / Verdunster meine Person 360 Einheiten / Verdunster tats. Verbrauch % Umrechnung auf die 50 % Grundkosten 2802 Euro Keller: 0,50% 1 Tochter d. Vermieterin: 57% Vermieterin: 28% Meine Perdson: 14,50% Forderung Grundkosten 2802 Euro Keller:226 Euro 1 Tochter d. Vermieterin:883 Euro Vermieterin:883 Euro Meine Person 810 Euro |
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#2
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AW: Heizkostenabrechnung - Aufteilung Grundkosten
Der erste Fehler, den ich sehe ist dieser: Die Aufteilung Grundkosten/Verbrauchskosten ist seit dem Jahre 2009 30/70 und nicht 50/50. Ausnahme wäre, wenn Ihr Haus ein Niedriegenergiehaus ist.
Zeigen Sie Ihrer Vermieterin diesen Artikel von Haus & Grund: HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover - Sonstige und verlangen Sie eine Korrektur der Abrechnung. Zu den anderen Problemen möchte ich mich nicht äußern, das wäre eher eine Angelegenheit für den örtlichen Mieterverein oder einen Mietrechtsanwalt. |
#3
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AW: Heizkostenabrechnung - Aufteilung Grundkosten
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, heizkosten, nebenkostenabrechnung |
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