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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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Nutzungsrecht Grab
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Nutzungsrecht eines Grabes. Meine Mutter pflegt seit dem Tode ihres Mannes (meines Vaters) das Familiegrab und zudem das Grab ihrer Tante. Ich wohne 600 Kilometer entfernt und kann sie dabei nicht unterstützen. Jetzt ist sie aufgrund ihrer körperlichen Gebrechlichkeit nicht mehr in der Lage, beide Gräber zu pflegen. Die Tante ist vor 9 Jahren gestorben, deren Mann vor 15 Jahren. Das Nutzungsrecht läuft noch bis 2030. Ich habe bei der Friedhofsverwaltung angefragt und diese teilte mir mit, dass die Abgabe des Nutzungsrechts bei Zahlung einer Summe von 1600 Euro möglich wäre. Problem ist nur: Es handelt sich um das Grab der Tante meiner Mutter. Diese hat weder Erben hinterlassen, noch ein Testament. Meines Erachtens kann das Nutzungsrecht somit auch nicht bei meiner Mutter liegen. Es gibt auch darüber hinaus keinerlei Vereinbarungen. Die Grabstätte liegt in NRW. Hat vielleicht jemand eine Idee, wie in so einem Fall zu verfahren ist. Die Tante meiner Mutter hat noch eine schwerstkranke Schwester, die auch weit entfernt lebt. Es kann doch nicht sein, dass das Nutzungsrecht für das Grab der Tante automatisch auf meine Mutter übergegangen ist, nur weil sie die einzige Person war, die sich gekümmert hat, sonst aber nichts mit ihrer Tante zu tun hatte, oder. Wäre sehr dankbar für einige Tipps. Gruß, Peter |
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#2
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AW: Nutzungsrecht Grab
Hallo,
eine finanzielle Verpflichtung gegenüber der Tante sehe ich nicht. Eine Ablösesumme würde ich auch nicht zahlen. Meiner Kenntnis nach ist es so, dass vor Ablauf des "Liegerechts" die Verwandten angeschrieben werden, ob die Grabstelle erhalten bleiben soll. Dann wäre ein erneutes Entgelt fällig. Soltte dies abgelehnt werden oder keine Verwandten ermittelt werden können, gehen die Räumungskosten zu Lasten der Stattskasse. Ich bin mir aber bei diesen Aussagen nicht 100%ig sicher, da ich bisher kaum Berührungspunkte damit hatte. Vielleicht erkundigen Sie sich einmal in Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis, wo so ein Ablauf der Grabstelle möglicherweise bereits stattgefunden haben könnte. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Nutzungsrecht Grab
Hallo,
vielen Dank für die Einschätzung. SEitens der Kirchegemeinde habe ich nunmehr gesagt bekommen, dass man sich "erkundigt habe" und meine Mutter als diejenige benannt wurde, die den (nicht vorhandenen) Nachlass übernommen habe. Auf meine Frage, wer dies denn mitgeteilt habe, hieß es, dies würde nichts zur Sache tun? Auf meinen Wunsch hin, mir Belege zukommen zu lassen, dass meine Mutter die Nutzungsberechtigte sei, wurde mir eine Rechnung von der Beerdigung der Tante meiner Mutter geschickt,in der meine Mutter als Nutzungsberechtigte eingetragen ist. Da sie dem seinerzeit nicht widersprochen habe, sei sie auch die Nutzungsberechtigte, hieß es - das sei auf dem Land zudem so üblich...Ich fürchte fast, dass dies wohl eine Angelegenheit fürs Gericht wird. Gruß, Peter |
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Stichworte |
grab, grabpflege, nutzungsrecht |
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