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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Kein Anspruch auf Pflichtteil wegen Verschwinden des Testaments?
Liebe Leute,
meine Geschichte sieht so aus: Meine Oma ist im März verstorben. Sie hat eine Tochter und ich bin die Enkeltochter. Meine Mutter und ich haben keinen Kontakt. Nachdem der Großvater gestorben war, hat die Oma alles an Vermögen geerbt, sie meinte, beide haben ein Testament abgeschlossen. Ich würde als Enkelin nach dem Ableben der Oma meinen Pflichtteil erben und meine Mutter den Rest. Nun ist die Oma leider verstorben. Auf meine Nachfrage beim Nachlassgericht teilte man mir mit, dass ich nicht mit berücksichtigt werden könne, da laut Aktenlage kein Testament gemacht wurde und ich nicht zu den gesetzlich Beteiligten dazugehören würde. Es könnte doch sein, dass das Testament gemacht wurde und zu Hause aufbewahrt wurde. Wenn meine Mutter dieses gefunden hat, kann sie es ja vernichtet haben, damit sie als Alleinerbin durchgeht. Im Moment habe ich keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Wahrscheinlich kann ich auch nicht nachweisen, dass es jemals ein Testament gegeben hat oder hat jemand einen Tip? Herzlichen Dank. |
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#2
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AW: Kein Anspruch auf Pflichtteil wegen Verschwinden des Testaments?
Wie wurde denn damals das Erbe vom Opa abgehandelt?
Hier sind ja in der Regel Behörden zwischengeschaltet, die dann sicher auch über eine Kopie verfügen könnten! Schauen Sie doch noch einmal hier, ob Sie einen treffenden Hinweis auf das Verfahren der Testamentseröffnung Ihres Großvaters finden können: Die Testamentseröffnung Aber Sie haben schon recht. Sollte das Testament nicht aufgefunden werden können, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen und Sie gehen (vorerst) leer aus! Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbe, nachlassgericht, pflichtteil, testament |
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