|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Vor 30 Jahren alles notariell geregelt - nun ist ein Kind da
Guten Tag zusammen.
Mir stellt sich soeben aktuell diese Frage: Vor 30 Jahren hat mein Vater und meine Mutter zusammen mit meinen zwei Geschwistern bei einem Notar alles soweit geregelt, das die Welt in Ordnung war und klare Verhältnisse geschaffen waren. Ich bekam das verschuldete Haus, die Pflicht die Schulden abzutragen, die eventuelle Pflegepflicht für beide Eltern, musste Wohnrecht einräumen bis ans Lebensende und meine beiden Geschwister nach 10 Jahren mit einer festen kleinen Summe auszahlen und die Beerdigungskosten für die Eltern übernehmen. Mein Vater verstarb dann auch irgendwann, meine beide Geschwister wurden bezahlt, alles war für alle zufriedenstellend und stressfrei. Jetzt stehen wir kurz vor dem Tod meiner Mutter. Und plötzlich kam mir wie ein Blitz in den Kopf ...was ist eigentlich mit dem Erbrecht der drei Kinder meines Bruders, die ja erst Jahre nach dem notariellen Vertrag geboren wurden? Da die damals nicht existent waren, konnte man sie nicht berücksichtigen. Jetzt sind diese Kinder aber da und eines davon hat sogar selbst ein Kind. Wenn meine Mutter stirbt, würde das bischen, was da ist, nach dem notariellen Vertrag von vor 30 Jahren einfach zu mir fallen, weil die anderen Kinder abgefunden wurden und auf weitere Ansprüche verzichtet haben. Wieviel müssen aber jetzt an 3 Enkel und 1 Urenkel abgegeben werden? Welche Ansprüche haben die? Falls man es wissen muss: Es wären nur Geld und feste Sachwerte wie Kleiderschrank, Fernseher, Schmuck und Kleidung. Nicht mal ein Bett, weil das ein geliehenes Pflegebett ist. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Vor 30 Jahren alles notariell geregelt - nun ist ein Kind da
Hallo,
Die erste Frage wäre: Lebt Ihr Bruder noch? (denn die Kinder treten nur als Erben an seine Stelle, wenn er bereits verstorben ist) Zweite Frage: Wurden die eventuellen Verzichtserklärungen notariell auch auf Kindeskinder ausgeweitet? Dann wäre sowieso alles in Ordnung. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Vor 30 Jahren alles notariell geregelt - nun ist ein Kind da
Ja meine Geschwister, die abgefunden wurden und auf weitere Forderungen verzichtet haben leben noch.Die Kinder von einem, die jetzt existieren wurden in der notariellen Vereinbarung vor 30 Jahren nicht erwähnt. Wahrscheinlich hat da niemand dran gedacht.
Könnte man denn überhaupt ungeborene Kindeskinder vom Pflichtteil ausschliessen? Aber ok. das ist wie es ist. Der Versuch sie auszuschliessen wurde nicht unternommen. Aber der Frage eins entnehme ich, das die Kinder erst an der Reihe wären, wenn der Vater tot wäre? ich dachte in der Erbfolge sind alle gleichzeitig dran. Alle Kinder zusammen 50 Prozent ( bereits vor 30 Jahren erledigt) alle Enkel insgesamt 25 Prozent und Urenkel 12,5 Prozent. Also, das die 50 Prozent am Anfang auf sieben Leute entsprechend des Schlüssels zur Verteilung kommen müssen |
#4
|
||||
|
||||
AW: Vor 30 Jahren alles notariell geregelt - nun ist ein Kind da
Hallo,
das ist ein Trugschluß. Nach der gesetzlichen Erbfolge schließen Erben erster Ordnung Erben nachfolgender Ordnungen aus. Somit hätten nur Ihre Geschwister und Sie (als direkte Nachkommen) Anspruch auf den Pflichtteil. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#5
|
|||
|
|||
AW: Vor 30 Jahren alles notariell geregelt - nun ist ein Kind da
tja dann habe ich ja keinen Stress zu erwarten. Mit den Leuten ersten Grades ist ja alles erledigt. Dann sage ich mal Danke soweit. Warum werden in einem Todesfall aber von Amts wegen jede Generation angeschrieben, wenn die nachfolgenden eh keinen Anspruch haben? Das Amt welches diese Schreiben aussendet müsste dich wissen, das die erste Generation mit Ansprüchen noch lebt.
|
|
Stichworte |
anspruch, auflage, beerdigungskosten, enkel, notarielle beurkundung, pflege, pflichtteil, schulden, wohnrecht |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Schwester hat alles geerbt | andrea66 | Erbschaft und Erbe | 5 | 02.05.2014 09:34 |
Mündliche Kündigung - alles ewas kompliziert | Sandra610 | Kündigung | 7 | 14.08.2013 15:32 |
Neue Wohnung, aber trotzdem alles schlecht | Wohnungsliebhaber | Mietrecht allgemein | 1 | 04.01.2011 19:00 |
Was kann ein neuer Vermieter alles für Unterlagen verlangen? | keineanhnung | Mietrecht allgemein | 4 | 14.12.2010 16:06 |