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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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....für Unterlagen verlangen?
Hallo zusammen! Ich stecke gerade mitten in einem Dilemma! Wir haben uns vor einer Woche eine Whg zur Miete angeschaut, die uns auch sehr gut gefallen hat! Nach einem 2. Gespräch mit den Vermietern stellte er einige Anforderungen. 1. Schufaauskunft ist ja OK hab die auch beantragt aber geht auch nicht sooo schnell! 2. Will er vom noch Vermieter noch eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung Hat er auch bekommen(steht auch drauf das wir immer pünktlich bezahlt haben) 3. Verdienstnachweis Hat er auch bekommen Nun heute haben wir wieder telefoniert(der Vermieter wohnt 600KM weg) weil noch einiges zu renovieren ist wer was macht.... dann kommt er noch damit Er will die Arbeitsverträge sehen/kopie davon Kopien vom Personalausweis die letzten 3 Verdienstbescheinigungen Mieterselbstauskunft(wer weis was da noch allles gefragt wird) Also so langsam wird mir das zu viel, geht doch sehr in die Privatsphäre. Also iwo ist doch auch mal genug. Ist das heutzutage normal? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von keineanhnung (12.12.2010 um 21:26 Uhr) |
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#2
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Tja, entweder wollen Sie Wohnung, dann nehmen Sie das alles in Kauf. Oder Sie lassen die Finger davon.
Würden Sie in gleicher Situation nicht ähnlich handeln, wenn Sie 600 km entfernt vom zu vermietenden Objekt wohnen? |
#3
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Hallo,
ich kann Sie verstehen, aber versuchen Sie ml die Kehrseite zu sehen. Mein Vorredner hat ja schon angesprochen, dass es sicher auch was mit der großen Entfernung zu tun hat. Möglicherweise hat Ihr Vermieter auch mal schlechte Erfahrungen gemacht. Stichwort: Mietnomaden oder Verkommenlassen der Wohnung. Wenn Sie die Wohnung wirklich möchten, dann müssen Sie leider mitspielen, solange es nicht zur Schikane wird und Sie dann nach dem Vorlegen der Unterlagen wieder neue Dokumente beibringen müssen. Mietrecht Einfach
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#4
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Genau das isses ja! Bei 2. termin hatte ich sogar die Kontoauszüge vom ganzen jahr dabei! Alten Mietvertrag.......! Dann noch ein paar unterlagen per mail! Und jetzt kommt wieder was anderes!
Angeblich hat der vermieter ja einen hausverwalter. mit dem man dann den mietvertrag macht. Und ja der Vormieter schuldet dem noch 15000€. Ich sehe es ja ein aber immeer wieder neues nachlegen... Am besten soll ich ja am 1.1. miete zahlen! |
#5
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Wie sagt man so schön:
"Gebranntes Kind scheut das Feuer!" Ih kann Ihren Vermieter verstehen bei einem Ausstand in 5-stelliger Höhe. Nun sind Sie gefragt und sollten sich entscheiden, ob Sie die Wohnung möchten oder nicht. Vielleicht kann hier auch ein klärendes Gespräch für Aufschluss sorgen, wenn Ihnen die Vorlage der Unterlagen zu viel wird. Entweder verneint der Vermieter dann oder man einigt sich über das Mietobjekt. Mietrecht Einfach
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