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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Erbengemeinschaft
Hallo,
ich habe mich hier neu angemeldet, einiges Interessantes gelesen. In Sachen Erbrecht kenne mich mich gar nicht aus. Unser Bruder ist vor kurzem verstorben. Er hat 1982 ein Testament zugunsten unserer Mutter beim Amstgericht hinterlegt. Unsere Mutter verstarb 2010. Wir, mein Bruder und ich wären nach der Erbfolge die gesetzlichen Erben. Mein verstorbener Bruder war nicht verheiratet und hatte auch keine Kinder. Müssen wir einen Erbschein beantragen oder geht es in unserem Fall ohne?Wenn ja, reicht nur ein Erbschein, wenn beide Erben eingetragen sind? Zum Erbe gehören ca 7ha verpachtetes Ackerland und ein altes Haus. Wir wissen noch nicht, ob wir das Land verkaufen oder weiter verpachten sollen. Das Haus möchte mein Bruder renovieren und darin wohnen. Können wir Steuern sparen, wenn die Landwirtschaft nur über Verpachtung, weiter betrieben wird? Wie lange können wir uns Zeit lassen bis Haus und Hof im Grundbuch umgeschrieben werden müssen? Wie sieht es überhaupt mit der Verteilung der Steuern aus? Wir wollen uns gütig einigen und möglichts wenig Unkosten haben. Kann man das Geld auf den Konten meines Bruders einfach durch zwei teilen? Gibt es hier einzuhaltende Vorschriften? Ich habe das Problem, dass ich ganz im Süden Deutschlands wohne und der Verstorbene im Norden wohnte. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich die weite Reise nicht antreten. Deshalb meine Frage, ob ich beim Beantragen des Erbscheines persönlich anwesend sein muss? Ebenso bei Einsicht der Konten meines Bruders? Kann man alles schriftlich beantragen, bzw. Einsicht bekommen? Wäre schön, wenn ich online alles erledigen könnte. Ich würde mich freuen, wenn ich hier eine erste Information bekäme, so dass ich weitere Schritte planen könnte. Mit freundlichen Grüßen. |
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